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Bankberatung: Das müssen Sie beachten!

Geschrieben von Frank Sterzbach • Sonntag, 14. Februar 2010 • Kategorie: Trading Know How
Nein, die Mehrheit der Deutschen hat derzeit keine gute Meinung über Bankberatung. Was nicht wirklich überrascht. So sind nicht weniger als 56 Prozent der Ansicht, dass die Banken bei der Beratung ihrer Kunden ausschließlich eigene Interessen verfolgen. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage der comdirect bank hervor, durchgeführt vom Institut für Management- und Wirtschaftsforschung. Ein Hauptkritikpunkt: Beratern fehle oftmals die Unabhängigkeit. Verkauft werde, was Provision bringe – ob es zum Kunden passe oder nicht. Doch seit Beginn des Jahres sind Bankberater gesetzlich verpflichtet, dem Kunden vor Abschluss eines Vertrages ein umfangreiches Protokoll des Beratungsgespräches mit allen wichtigen Details auszuhändigen. Das Protokoll soll vor allem detaillierte Angaben zum Risikoprofil des Anlegers und zu Anlageempfehlungen enthalten. Ziel des neuen Gesetzes: Anleger sollen besser vor Falschberatung geschützt werden.

Das sollte Ihnen spanisch vorkommen

Nichts desto trotz sollten Sie als Anleger schon vor dem Beratungsgespräch wissen, was Sie wirklich wollen. Denn klar ist weiterhin: Umso höher die Rendite, desto riskanter die Anlage. Zudem sollten Sie sich keineswegs scheuen, Ihren Bankberater Löcher in den Bauch zu fragen – vor allem, was die Sicherheit der Produkte anbelangt. Liegt dessen Provision für den Verkauf des Anlageprodukts bei über fünf Prozent, sollte Ihnen das durchaus spanisch vorkommen. Auch bei der Vorlage des Protokolls sollten Sie genau hinsehen, ob Sie auch wirklich der richtigen Risikoklasse zugeordnet werden. Sind Formulierungen undeutlich oder fehlerhaft, dann verlangen Sie höflich, aber bestimmt eine Aufklärung. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Protokollierungspflicht ergänzt die bereits im August 2009 eingeführte Haftungsverschärfung, wonach für Fehler bei der Anlageberatung bis zu zehn Jahre lang gehaftet wird.

Mehr Schutz für Anleger

Übrigens: Die Protokollpflicht kann umgangen werden, wenn die Bank den Kundenkontakt nicht als Beratungs-, sondern als Vermittlungsgespräch führt. Sie sollten also keinesfalls vertrauensselig unterschreiben, wenn Sie angeblich auf eigenen Wunsch ein Produkt erwerben möchten. Denn bei Erwerb eines Produkts „auf eigenen Wunsch“ ist die Bank als Vermittlerin (noch) aus der Protokollpflicht entlassen. Besondere Vorschriften gelten zudem für telefonische Beratungen, weil die Bank dem Kunden das Protokoll umgehend per Post zusenden muss. Ist das Protokoll fehlerhaft, muss dem Kunden aber ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Woche nach dem Erhalt eingeräumt werden. Kurzum: Anleger werden durch die gesetzlichen Regelungen besser geschützt, sollten sich bei Entscheidungen über Geldanlagen aber immer genügend Zeit lassen. Wünschenswert trotzdem, dass bei der nächsten Umfrage die Mehrheit der Deutschen wieder eine positivere Meinung über Bankberatung hat.

Viel Erfolg mit Ihren Geldanlagen wünscht
Frank Sterzbach
Finanzen & Börse
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1 Trackbacks

  1. Das IMWF, das Institut für Management und Wirtschaftsforschung, hat heute die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die wieder einmal für Erstaunen sorgen müsste. Beim Vertrauen in die richtige Beratung einer Bank geht es vielen ...

1 Kommentare

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  1. Ich bin schon seit vielen Jahren Kunde bei der Bank meins Vertrauens und habe bisher ausschließlich positive Erfahrungen mit den Beratern dort gemacht. Insgesamt ist aber natürlich immer Vorsicht angebracht wenn es um die Themen Geldanlage und private Altersvorsorge geht. Schließlich hat niemand etwas zu verschenken. Man sollte sich nicht ausschließlich auf die Berater bei der Bank verlassen, sondern sich auch selber in puncto Finanzen auf dem Laufenden halten und sein Wissen erweitern. So merkt man schnell, wenn die Bank einem dubiose Angebote empfiehlt.

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